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Digitaler Vertrag

AGB´s

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§ Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren Text AGB genannt) gelten für sämtliche Leistungen zwischen den Vertragspartnern, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist.

  2. Abweichende entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden von der Energieberatung Beckmann nicht anerkannt, es sei denn, dass die Energieberatung Beckmann ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die AGB gelten auch dann, wenn die Energieberatung Beckmann in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.

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§  Leistungserbringung

  1. Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie der Energieberatung  Beckmann schriftlich zugesagt worden sind.

  2. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen der ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Leistungspflichten ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn die Energieberatung Beckmann die Verzögerung zu vertreten hat.

  3. Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an die Energieberatung Beckmann zu leiten; außerdem sind relevante Dokumente auszuhändigen.

  4. Kommt die Energieberatung Beckmann mit ihrer Leistungspflicht in Verzug, kann der Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem in § 8 geregelten Umfang ausgeschlossen.

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§ Vertragsabschluss

  1. Die Angebote der Energieberatung Beckmann sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden, soweit ihm nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er rechtswirksam Gebrauch macht.

  2. Der Vertragsabschluss bedarf der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.

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§ Leistungserschwernis und Unmöglichkeit

  1. Die Energieberatung Beckmann wird von ihrer Leistung freigestellt, falls ihr die Leistungserbringung unmöglich wird. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind gemäß dem in §8 geregelten Umfang ausgeschlossen.

  2. Sollte dievEnergieberatung Beckmann die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen möglich sein, (z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung umgehend zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist die Energieberatung Beckmann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle bereits erbrachte Leistungen auf der Basis der aufgewendeten Zeit mit einem Stundensatz von 110,00 EURO zzgl. Umsatzsteuer zu entgelten. Weitergehende Rechte der Energieberatung Beckmann bleiben hiervon unberührt.

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§ Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen der Beckmann Energieberatung sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto der Energieberatung Beckmann geleistet werden. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Berichtes oder dergleichen fällig.

  2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Energieberatung Beckmann berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 1. Verzugstag Verzugszinsen in Höhe von 4,5% zuzüglich dem jeweils gültigen Diskontsatz an.

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§ Datenschutz

  1. Die Energieberatung Beckmann ist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten des Auftraggebers im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern. Der Auftraggeber erteilt der Energieberatung Beckmann hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

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§ Preise

  1. Die Preise sind EURO-Preise. Alle genannten Preise sind Nettopreise auf die die jeweils zum Rechnungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet wird.

  2. Grundlage für die Berechnung der Leistungen der Energieberatung Beckmann ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültige Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart ist.

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§ Eigentumsvorbehalt

  1. Die von der Energieberatung Beckmann gelieferte Leistung bleibt Eigentum der Beckmann Energieberatung bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur Erfüllung sämtlicher gegen ihn bestehenden Forderungen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, darf er über die gelieferte Leistung bis zu deren vollständiger Bezahlung nicht verfügen.

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§ Haftung

  1. Die Energieberatung Beckmann schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

  2. Eine etwaige Haftung für Vertragspflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren und nicht vom Auftraggeber beherrschbaren Schadens beschränkt. Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt auf das Dreifache des Gesamtbetrages der vereinbarten Vergütung; die Haftsumme ist auf maximal EURO 500.000,00 begrenzt. Eine weitergehende Haftung oder eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gem. diesem Absatz gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Energieberatung Beckmann.

§ Schlussbestimmung

  1. Sollte die Energieberatung Beckmann in Folge Arbeitskampf, höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder anderen für den Auftragnehmer unabwendbaren Umständen gehindert sein, seine vertraglichen Leistungen zu erbringen, ist die Energieberatung Beckmann für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur Leistung befreit. Die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Sieht sich die Energieberatung Beckmann aus den vorstehend genannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert, wird er dies unverzüglich dem Auftraggeber anzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Arbeiten wiederaufgenommen werden können, wird die Energieberatung Beckmann dies dem Auftraggeber mitteilen.

  2. Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden, sind von der Energieberatung Beckmann und seinen Mitarbeitern die beim Auftraggeber geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Ordnungsbestimmungen einzuhalten.

  3. Die Energieberatung Beckmann, seine Ansprüche aus diesem Vertrag auf eine Gesellschaft, deren Gesellschafter er ist, zu übertragen.

  4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen; Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  5. Für diesen Vertrag ist deutsches Recht gültig. 

  6. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt zwischen den Parteien eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich gleich ist.

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